Der Import des Oldtimers

Bei der Einfuhr eines Oldtimers aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterscheiden zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören (sog. Drittstaaten). Sowohl der Import in die Bundesrepublik Deutschland aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als auch aus einem Drittstaat wird im Wesentlichen durch europarechtliche Vorschriften geregelt, wobei im Detail Unterschiede bestehen. Die Zulassung zum Straßenverkehr, insbesondere die Erteilung eines Oldtimerkennzeichnes richtet sich hingegen nach nationalem Recht (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Importfahrzeug-Richtlinie).

Der Import aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

Der Import eines Oldtimers aus einem Land, das  Mitglied der Europäischen Union ist, ist aufgrund der europäischen Warenfreiheit ansich unprobleamtisch. Dieses gilt jedenfalls dann, wenn für den Transport des Oldtimers im Ausland ein Autotransporter oder Anhänger benutzt wird. Problematisch ist hingegen die Überführung des Oldtimers auf eigener Achse mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen. ...

 

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Import aus einem Mitgliedstaat der EU.pd
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Der Import aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist

Bei dem Import eines Oldtimers in den EU-Raum geht es um Fragen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sowie in jüngster Zeit um abfallrechtliche Hindernisse bei der Einfuhr von Oldtimern in "schlechtem" Zustand.

Einfuhrabgaben: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Durch den "Zolltarif 9705" werden Oldtimer unter bestimmten Voraussetzungen dahingehend privilegiert, dass die Einfuhr zollfrei ist. Damit ist auch ein reduzierter Einfuhrumsatzsteuertarif verbunden.

 

Der "Zolltarif 9705" ist Gegenstand der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Europäischen Kommission vom 04.10.2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Diese Verordnung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. ...

 

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Einfuhrverbot: wenn der Oldtimer "Abfall" ist

Der Zustand des Oldtimers kann nicht nur für die Frage, ob die Einfuhr zollfrei ist, eine Rolle spielen, sondern auch für die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt eingeführt werden darf. Probleme können insbesondere bei Oldtimern bestehen, die nur noch als Teileträger Verwendung finden und als Abfall zu qualifizieren sind. ...

 

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