Mark Schönleiter ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Oldtimerrechts.

 

Rechtsanwalt Schönleiter ist Autor von zwei Fachbüchern zum Oldtimerrecht.

 

Das Oldtimerrecht hat in den letzten 30 Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das hat nicht zuletzt seine Ursache in der Einführung eines steuerbegünstigten Kennzeichens für Oldtimer im Jahr 1997 (Historienkennzeichen, sog. H-Kennzeichen). Mittlerweile verfügen rund 650.000 Fahrzeuge über ein H-Kennzeichen. Hinzukommt eine große Zahl von Youngtimern, die an der Schwelle zum Oldtimerstatus stehen. Gleichzeitig hat der Handel mit Oldtimern und Youngtimern über die Jahre deutlich zugenommen. Diese Entwicklung hat auch eine Spezialisierung im Bereich des Kraftfahrzeughandwerks sowie des Gutachtenwesens mit sich gebracht.

 

Zum Oldtimerrecht gehören damit die Bereiche:

 

  • Kauf und Verkauf von Oldtimern,
  • Reparatur und Restauration von Oldtimern
  • Regulierung nach Unfall sowie
  • Zulassung von Oldtimern zum Straßenverkehr (H-Kennzeichen; rote 07er-Nummer).
                               

Wie wird aus dem Oldtimer ein Rechtsfall?

 

Nicht selten tritt nach dem Kauf eines Oldtimers bei dem zunächst begeisterten Käufer schnell Ernüchterung ein, wenn das Fahrzeug etwa zur Durchführung eines Ölwechsels oder kleinerer Arbeiten in einer Kfz-Werkstatt vorgeführt wird und bei dieser Gelegenheit erhebliche Sachmängel festgestellt werden. Der Kauf wird dann zum Rechtsstreit und führt zur Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den enttäuschten Käufer.

 

Aber auch für den redlichen Verkäufer kann der erfolgreiche Verkauf eines Oldtimers die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach sich ziehen. Dieses kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche in der Erwartung anmeldet, dass der Oldtimer ansich dem Zustand eines "Neuwagens" entsprechen müsse.

 

 

Rechtsanwalt Schönleiter beschäftigt sich nicht nur beruflich sondern auch in seiner Freizeit mit der Oldtimerei und ist Mitglied der Mercedes-Benz Interessengemeinschaft e.V. (MBIG) und des VDH.

Rechtsanwalt Mark Schönleiter, Hartwicusstr. 3, 22087 Hamburg

Telefon: 040-22 74 72 50  Telefax: 040-22 74 72 55 E-Mail: info(at)rechtsanwalt-schoenleiter.de

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